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Arbeitsmedizinische Betreuung:

  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz​

  • Erst-, Nach- und Vorsorge-Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz

  • Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, z.B. Gastronomie-/Küchen-Personal, Praxis-Personal

  • Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen z.B. G 35 Ausland, Lärm I, Lärm II, etc.

  • arbeitsmedizinische Betreuung/Beratung von Betrieben/ Unternehmen in Zusammenarbeit mit der sicherheitstechn. Fachkraft

  • Betriebsmedizinische Beratung der Unternehmer

  • Möglichkeiten des Einsatzes von Körperschutzmitteln

  • Arbeitsplatzanalysen in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Sichtung von Personengefährdungskartei und Gefahrstoffkartei

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