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Arbeitsmedizinische Betreuung:
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Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz​ 
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Erst-, Nach- und Vorsorge-Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz 
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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, z.B. Gastronomie-/Küchen-Personal, Praxis-Personal 
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Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen z.B. G 35 Ausland, Lärm I, Lärm II, etc. 
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arbeitsmedizinische Betreuung/Beratung von Betrieben/ Unternehmen in Zusammenarbeit mit der sicherheitstechn. Fachkraft 
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Betriebsmedizinische Beratung der Unternehmer 
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Möglichkeiten des Einsatzes von Körperschutzmitteln 
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Arbeitsplatzanalysen in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit 
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Sichtung von Personengefährdungskartei und Gefahrstoffkartei 
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